Antragstellung beim Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich
Eigentümer der jüdischen Friedhöfe können einen Antrag zur Instandsetzung einbringen. Das Gesetz sieht vor, dass zusätzlich zu den Fördermitteln des Bundes die Eigentümer der jüdischen Friedhöfe Mittel in gleicher Höhe für die Instandsetzungen aufbringen, sodass die Sanierungen zu gleichen Teilen unter Beteiligung von Bund und Friedhofseigentümern erfolgen. Zudem ist der Fonds offen für Drittmittel, und finanzielle Beteiligungen der Länder können entweder in den Fonds oder direkt in ein Sanierungsprojekt fließen.
Die Förderung für die Instandsetzung eines Friedhofes erfolgt immer unter der Bedingung, dass nach der erfolgten Instandsetzung die weitere Erhaltung und Pflege nachhaltig gesichert ist: Die Auszahlungen aus dem Fonds erfolgen daher nur, wenn die Standortgemeinde sich zur weiteren Instandhaltung des jeweiligen Friedhofs auf die Dauer von mindestens 20 Jahren verpflichtet.
Die Zahlungen aus dem Fonds erfolgen stets nach Maßgabe des Bedarfs und der jeweiligen Baufortschritte. Bitte beachten Sie die Richtlinien für die Gewährung von Leistungen.