Zum 120. Geburtstag von Prof. Dr. Georg Weis (1898−1992)
Heute, am 28. Mai 2018, wäre Georg Weis 120 Jahre alt geworden. Die wenigsten verbinden mit dem Namen jene Persönlichkeit, die die österreichische Nachkriegsgeschichte zur Entschädigung und Restitution für NS-Opfer so nachhaltig geprägt hat wie kaum eine andere.
Im Oktober 2017 veranstaltete der Allgemeine Entschädigungsfonds anlässlich der Einrichtung der so genannten Sammelstellen vor 60 Jahren einen Abend zum Thema „Restitution in Österreich – Von den Sammelstellen zur Schiedsinstanz“. Im Folgenden wird der Vortrag von Martin Niklas zu Leben und Werk von Georg Weis veröffentlicht.
Prof. Dr. Georg Weis (1898−1992)
Georg Weis wurde am 28. Mai 1898 als zweites von drei Kindern in eine deutschsprachige jüdische Familie im nordböhmischen Dux (Duchcov) geboren. Sein Vater Gustav Weis, verheiratet mit Clotilde, führte hier eine Rechtsanwaltskanzlei.
Nach der Volksschule in Dux und dem Gymnasium in Teplitz-Schönau (Teplice), wo er 1916 maturierte, meldete sich Georg Weis sich zum Kriegsdienst in der k.u.k. Armee. Er kämpfte im Feldjägerbataillon Nr. 1 unter anderem in den Karpaten und an der italienischen Front. Hier verdiente sich der junge Leutnant seine ersten Auszeichnungen, das Karl-Truppenkreuz und die Bronzene Tapferkeitsmedaille.
Nach Ende des Ersten Weltkrieges studierte Georg Weis an der Deutschen Karl-Ferdinands-Universität in Prag und promovierte 1922 zum Doktor der Rechte. Nach einigen Jahren als Konzipient bei seinem Vater und anderen Rechtsanwälten in Dux, Eger (Cheb) und Leitmeritz (Litoměřice) ließ er sich 1927 als selbstständiger Advokat in Leitmeritz nieder.
In den folgenden Jahren machte sich Georg Weis einen Namen als Experte auf dem Gebiet des tschechoslowakischen Kartell- und Wettbewerbsrechtes und des gewerblichen Rechtsschutzes. 1928 erschien sein Kommentar zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, wofür er den Staatspreis des tschechoslowakischen Justizministeriums erhielt; 1936 veröffentlichte er einen Kommentar zum Kartellgesetz. Darüber hinaus verfasste er zahlreiche Aufsätze über juristische Themen, war selbst Herausgeber einschlägiger Fachblätter und hielt Vorträge in Prag, Wien und Budapest.
Die Rechtsgeschichte und Rechtsentwicklung waren ihm bereits zu diesem Zeitpunkt ein Anliegen; so leitete er etwa 1938 eine Ausstellung mit dem Titel „Zur Geschichte des gewerblichen Rechtsschutzes“, und 1937 war eine viel beachtete Darstellung zum Wettbewerbsrecht der spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Zünfte erschienen.
Eher Unikatswert hatte eine frühe Arbeit von Georg Weis über rechtliche Fragen zum Thema unehelicher Kinder. Er selbst und seine Ehegattin Gertrude, eine Kaufmannstochter aus Eger, die er 1927 geheiratet hatte, blieben kinderlos.
Georg und Gertrude Weis hatten vor 1938 fallweise Flüchtlinge bei sich aufgenommen, die nach 1933 aus Deutschland in die Tschechoslowakei geflohen waren. Nun wurden sie selbst zu Vertriebenen:
Im Sommer 1938 verlegte Georg Weis seine Rechtsanwaltskanzlei nach Prag, also kurz vor dem Münchener Abkommen, in dessen Folge das Sudetengebiet und damit auch Leitmeritz in das Deutsche Reich eingegliedert wurden.
In Prag war er unter anderem als Rechtsberater internationaler Firmen tätig; durch diese Verbindungen wurde es ihm ermöglicht, noch vor dem Einmarsch der Deutschen Wehrmacht in Prag gemeinsam mit seiner Ehegattin Gertrude nach London zu flüchten.
Georg Weisʼ Vater und seine beiden Schwestern – seine Mutter Clotilde war bereits 1934 verstorben – überlebten den Holocaust nicht.
Gustav Weis wurde im Juli 1942 in das Ghetto und KZ Theresienstadt deportiert, wo er keine zwei Monate später an den Lebensbedingungen zugrunde ging.
Georg Weisʼ jüngere Schwester Margarete Fischl wurde gemeinsam mit ihrem Ehemann Max 1942 nach Theresienstadt und 1943 weiter nach Auschwitz deportiert und ermordet.
Seine ältere Schwester Gertrude Zentner wurde mit ihrem Ehemann Wilhelm 1942 ebenfalls nach Theresienstadt und zwei Tage später weiter in das Ghetto Zamość in Polen deportiert, von wo sie nicht zurückkehrten.
Der einzige Überlebende aus Georg Weisʼ näherer Verwandtschaft war sein Neffe Hans Georg, der 1939 in das damalige Palästina flüchten konnte, später in den israelischen diplomatischen Dienst trat und auch als Schriftsteller und Journalist tätig war.
In London arbeitete Georg Weis mit dem aus Österreich geflohenen Anwalt Dr. Paul Abel zusammen und war als Berater für Internationales und Kontinentales Recht tätig.
Bereits unmittelbar ab Kriegsbeginn befasste sich Georg Weis aber auch mit den juristischen Fragen einer künftigen Wiedergutmachung. Er begann zunächst mit Forschungen zur Geschichte der Restitution. Ihm sei nämlich bewusst geworden, wie er in einem späteren Vortrag einmal ausführte, dass für einen Rechtsanwalt seiner Generation Vermögensentzug aus politischen Gründen ein rein historisches Konzept sei und dass über Restitutionen gar kein Wissen vorhanden sei. Seine Arbeiten hatten ergeben, dass es Rückerstattungen zum Beispiel bereits unter Alexander dem Großen gab, auch nach dem Sieg über die Goten und der Rückeroberung Italiens, nach dem Sturz Oliver Cromwells, im Westfälischen Frieden, Restitutionen zugunsten der Hugenotten oder unter Napoleon. Zwar war für Georg Weis die Forderung nach Rückstellung und Entschädigung von widerrechtlich entzogenem Vermögen „die natürlichste Sache der Welt“; seine Recherchen zur Geschichte von Wiedergutmachung und Restitution sollten aber auch als Präzedenzen dienen, um, wie Weis es ausdrückte, „die Engländer für die Idee der Rückerstattung zu gewinnen“.
Daneben beschäftigte sich Georg Weis auch mit den administrativen Problemen der Rückerstattung entzogenen Vermögens und hielt in England mehrere Vorträge darüber.
Nach Kriegsende, das er in London erlebte, wurde Georg Weis aufgrund seiner Sachkenntnisse über restitutionsrelevante Themen Rechtsberater verschiedener jüdischer Organisationen:
1946 ging er zunächst als Legal Adviser, also Rechtsberater, der Jewish Relief Unit nach Deutschland. Diese zivile Einheit bestand aus jüdischen Freiwilligen, die in der britischen Besatzungszone in Deutschland Fürsorgearbeit für jüdische KZ-Überlebende und Displaced Persons übernahm; die Einheit bot aber auch Hilfe bei der Reorganisation lokaler jüdischer Gemeinden und Unterstützung bei der Suche und Rückgabe von jüdischem Eigentum an.
1947 kehrte Georg Weis als Assistant Legal Adviser des Intergovernmental Committee on Refugees für kurze Zeit nach London zurück. Dieses Komitee, das sich um Displaced Persons kümmerte, stellte seine Arbeit aber noch im selben Jahr ein.
Daraufhin wurde Georg Weis, wiederum als Legal Adviser, nach Paris geschickt, um dort für das American Jewish Joint Distribution Committee tätig zu sein, die wohl wichtigste Hilfsorganisation für Holocaust-Überlebende in Europa.
1948 wurde in New York von mehreren jüdischen Organisationen die Jewish Restitution Successor Organisation gegründet, die das Ziel hatte, in der US-amerikanischen Besatzungszone in Deutschland die Restitution erblosen Vermögens zu betreiben – sozusagen das deutsche Pendant zu den späteren Sammelstellen in Österreich. Georg Weis wurde 1948 als Direktor dieser Organisation zunächst nach Nürnberg bestellt und leitete von 1952 bis 1956 das Berliner Büro der Jewish Restitution Successor Organisation, daneben auch die französische Abteilung der Jewish Trust Corporation, der Parallelorganisation in der französischen Besatzungszone. In diesem Zeitraum war er auch Herausgeber der so genannten „Schriftenreihe zum Berliner Rückerstattungsrecht“.
Laut eigenen Angaben hatte Georg Weis in seiner Zeit als Direktor in Nürnberg und Berlin erbloses Vermögen im Wert von rund 300 Millionen DM lukriert. Das rückerstattete Vermögen wurde vor allem an jüdische Institutionen und Organisationen in den USA und Israel verteilt.
Was sein Privatleben betraf, musste Georg Weis in dieser Zeit den Verlust seiner Ehegattin Gertrude hinnehmen, die 1954 in Berlin verstarb.
1955 stimmte die Republik Österreich nach Verhandlungen mit dem Committee for Jewish Claims on Austria der Errichtung eines Hilfsfonds zu, des so genannten „Fonds zur Hilfeleistung an politisch Verfolgte, die ihren Wohnsitz und ständigen Aufenthalt im Ausland haben“. Dieser Fonds wurde als Hilfsmaßnahme für verfolgte und im Ausland lebende ehemalige ÖsterreicherInnen mit 550 Mio. Schilling dotiert.
1956 berief die österreichische Regierung Georg Weis, seit 1948 übrigens britischer Staatsbürger, auf Vorschlag der Jewish Restitution Successor Organisation nach Wien, um diesen Fonds zu leiten.
In der konstituierenden Sitzung des Kuratoriums des Hilfsfonds im Mai 1956 wurde Georg Weis schließlich zum Geschäftsführer mit dem Titel eines Generalsekretärs bestellt. Im Antrag des Vorsitzenden des Kuratoriums des Hilfsfonds, Dr. Franz Sobek, an das Arbeitsamt auf Genehmigung zur Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften wird dies folgendermaßen begründet:
„Herr Dr. Weis, der ein Sachverstaendiger auf dem Gebiete des Rueckstellungs- und Entschaedigungsrechtes ist, ist seit acht Jahren als leitender Beamter der Nachfolgeorganisation in Deutschland [gemeint ist die Jewish Restitution Successor Organisation] taetig. Er ist mit den socialen und wirtschaftlichen Verhaeltnissen der im Ausland lebenden Verfolgten betraut. Seine Kenntnisse und Erfahrugen [sic] werden zur beschleunigten Abwicklung der Arbeiten des Fonds führen.“
Dies traf durchaus zu – die Bearbeitung der rund 30.000 Anträge, für die ein gesetzlicher Zeitraum von elf Jahren vorgesehen war, konnte nach vier Jahren zum größten Teil beendet werden.
Als 1957 das Auffangorganisationengesetz in Kraft trat, wurde Georg Weis auch zum Geschäftsführer beider Sammelstellen A und B bestellt.
Schließlich hatte sich Österreich in Verhandlungen mit den USA, Großbritannien und Frankreich auch verpflichtet, einen „Fonds zur Abgeltung von Vermögensverlusten politisch Verfolgter“, den so genannten Abgeltungsfonds, zu errichten. Dieser Fonds stellte 165 Mio. Schilling für die Entschädigung von in Österreich entzogenen Bankkonten, Wertpapieren, Hypotheken und von diskriminierenden Abgaben zur Verfügung. Auch für diesen Fonds wurde Georg Weis ohne weitere Diskussion wieder zum Geschäftsführer ernannt. Der Vorsitzende des Kuratoriums, wiederum Dr. Franz Sobek, teilte in der konstituierenden Sitzung im Juli 1961 lapidar mit, dass
„in den vorbereitenden Besprechungen zwischen ihm und Herrn Bundeskanzler Raab, ebenso wie mit Herrn Bundeskanzler Dr. Gorbach und dem Herrn Finanzminister immer Herr Dr. Weis als Geschäftsführer mit dem Titel eines Generalsekretärs vorgesehen war“.
1962 wurde der Hilfsfonds um 600 Mio. Schilling aufgestockt und gewährte unter der Bezeichnung „Neuer Hilfsfonds“ Entschädigung für verfolgungsbedingte Einkommensverluste und Ausbildungsunterbrechungen. Auch die Abwicklung des Neuen Hilfsfonds wurde in die bewährten Hände von Georg Weis gelegt.
Als Anerkennung seiner Tätigkeit für die Fonds und Sammelstellen wurde Georg Weis im Jahr 1962 das Große Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich verliehen. 1964 erhielt er für seine Verdienste um die Rückstellung von kirchlichem Gut in Österreich das Komturkreuz des päpstlichen Ordens des Heiligen Sylvester, eine, wie es in der damaligen APA-Aussendung hieß, „selten hohe Auszeichnung für einen jüdischen Funktionär“.
Ein besonderes Anliegen war Georg Weis die Renovierung des Friedhofes in Theresienstadt, wo sein Vater umgekommen war. 1966 initiierte er nach einem Besuch der Gedenkstätte Theresienstadt das Jüdische Komitee für Theresienstadt, dem er in der Folge als geschäftsführendes Mitglied angehörte. Dieses Komitee hatte es sich zur Aufgabe gemacht, den völlig verwahrlosten Friedhof in Theresienstadt in einen würdigen Zustand zu versetzen.
Mithilfe von Spendenaufrufen an die EmpfängerInnen der Zahlungen des Neuen Hilfsfonds und des Abgeltungsfonds konnte so viel Geld gesammelt werden, dass nicht nur die Sanierung des Friedhofes unterstützt werden konnte. Auch vier Votivfenster in der Zeremonienhalle des Neuen Jüdischen Friedhofes am Zentralfriedhof wurden finanziert, die von Prof. Heinrich Sussmann gestaltet wurden. Außerdem wurde eine größere Zuwendung für den Bau von Beit Terezin, einer Theresienstadt-Gedenkstätte in Israel, verwendet. Darüber hinaus konnte die Mikroverfilmung der Prager Kartei der nach Theresienstadt Deportierten ermöglicht und schließlich 1971 das Totenbuch Theresienstadt herausgegeben werden, ein Gedenkbuch österreichischer Jüdinnen und Juden, die nach Theresienstadt deportiert worden waren.
Georg Weis war daneben weiterhin als gern gesehener Vortragender tätig, sowohl in Wien als auch in London und in Israel, und schrieb rechtsgeschichtliche Abhandlungen, unter anderem über die Geschichte des österreichischen Wohnungseigentums oder über Arisierungen in Wien. Außerdem war er seit 1971 auch ehrenamtlich bestellter Rechtsberater der Israelischen Botschaft in Wien.
Auch privat hatte Georg Weis neues Glück gefunden; er ehelichte 1969 Charlotte Hermann, die 1939 nach Australien geflüchtet und in den 1950er-Jahren wieder nach Österreich zurückgekehrt war.
Mittlerweile fast 77 Jahre alt, bereitete sich Georg Weis allmählich auf seinen Ruhestand vor. Im Februar 1975 schrieb er an den Rechtsanwalt Dr. Herbert Pollard, dass der Hilfsfonds – dessen Auflösung hatte sich immer wieder hinausgezögert – seine Tätigkeit wohl Ende September 1975 beenden werde. Er bereite deshalb einen Antrag an die Pensionsversicherungsanstalt vor. Daraufhin antwortete Dr. Pollard, dass er Georg Weis „noch lange nicht mit dem Dackel spazieren gehen“ sehe.
Und tatsächlich verabschiedete sich Georg Weis noch nicht in die Pension: 1976 wurde der Neue Hilfsfonds noch einmal mit 440 Mio. Schilling ausgestockt. Die nunmehrigen Zuwendungen waren für Verfolgte im Ausland und im Inland gedacht, die mindestens sechs Monate im KZ oder aufgrund von Haft oder Verfolgung erwerbsvermindert waren. Der Rest war unter Berücksichtigung von Alter und Bedürftigkeit zu verteilen. Trotz wachsender gesundheitlicher Probleme – Georg Weis hatte unter anderem Schwierigkeiten mit den Augen und litt an Schwerhörigkeit – übernahm er auch diese Aufgabe.
1978 wurde Georg Weis vom Bundespräsidenten Dr. Rudolf Kirchschläger der Berufstitel Professor verliehen. In der Begründung zum Antrag des Wissenschaftsministeriums heißt es unter anderem:
„Dr. Weis hat sich in seiner jahrzehntelangen Tätigkeit […] durch profundes Sachwissen und unbestechlichen Gerechtigkeitssinn nicht nur die Achtung und Bewunderung der Antragsteller erworben; seine peinlich korrekte Geschäftsführung wurde auch vom Rechnungshof ausdrücklich gewürdigt.“
Die Art der Geschäftsführung und Arbeitsweise von Georg Weis schlägt sich auch in den Aussagen von MitarbeiterInnen der Fonds nieder. In der vorletzten Sitzung des Kuratoriums des Hilfsfonds 1980 führte ein Mitarbeitervertreter etwa aus:
„Wenn ich scheinheilig wäre, dann würde ich sagen, unser Eifer war deshalb so groß, damit die Beträge, die wir anweisen konnten, raschest an die Bedürftigen kommen. Aber so scheinheilig bin ich nicht. Herr Dr. Weis verstand es […], die Aktivitäten derart anzutreiben, sodaß man, ob man wollte oder nicht, arbeiten mußte. Daher der Erfolg.“
Und die Obfrau des Betriebsrates des Hilfsfonds erläuterte in der Schlusssitzung des Kuratoriums des Hilfsfonds, die 1981 unter Beisein des Bundespräsidenten stattfand:
„Es war nicht immer leicht[,] mit dem vorgelegten Tempo unseres Chefs Schritt zu halten und seinen Intentionen zu folgen. Aber in den langen Jahren der Zusammenarbeit haben wir von ihm gelernt, daß eine verantwortliche Tätigkeit im Hilfsfonds Gerechtigkeit, Toleranz und Menschlichkeit zur Voraussetzung hat.“
Im Übrigen umgab sich Georg Weis, was seine MitarbeiterInnen betraf, hauptsächlich mit Damen; die männlichen Mitarbeiter waren in allen Fonds stark unterrepräsentiert. Sein Charme muss umwerfend gewesen sein; die frühere Nationalratsabgeordnete Rosa Jochmann etwa schrieb 1981 an den mittlerweile 83-jährigen Georg Weis:
„Sie sind nicht nur überragend intelligent, das aber wusste ich schon vorher, aber welcher CHARM [sic] ist Ihnen zu eigen! Um diesen Charm muss Sie ein 20 Jähriger beneiden, aber das kann man nicht erlernen, es muss Einem gegeben sein und Ihnen, sehr geehrter Herr Doktor, ist dies im reichsten Masse gegeben.“
Bis zum Schluss war Georg Weis voll und ganz im Dienste der Hilfe für Holocaust-Überlebende da und bemüht, jeden Schilling für die AntragstellerInnen zu verwenden: Bezüglich des Verkaufs von Drehsesseln und Schreibmaschinentischen des Hilfsfonds an das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes im Juni 1981 teilte er Dr. Herbert Steiner vom Dokumentationsarchiv – nachdem dieser den Verkaufspreis dafür als zu hoch befunden hatte – mit:
„Sehr geehrter Herr Dr. Steiner!
Ich […] bin aber leider nicht in der Lage, die […] genannten Preise herabzusezten [sic].
Der Betrag von öS 2.090.- wird einem Verfolgten […] zugute kommen.“
Ich möchte nun noch einmal Georg Weis zu Wort kommen lassen und aus seiner Rede in der Schlusssitzung des Hilfsfonds aus 1981 zitieren:
„Und nun bin ich am Ende meines zweiten Lebensweges, nachdem der erste vom Nationalsozialismus vernichtet worden war.
Da ich im ersten Leben Anwalt war und jetzt im zweiten Bürokrat, bin ich vielleicht ein wenig legitimiert, die Bürokraten zu verteidigen.
Es steckt gewiss mehr als nur ein Körnchen Wahrheit in der Behauptung, die drei Leitsätze der Bürokratie seien ‚Das haben wir immer so gemacht‘ oder ‚Das haben wir noch nie so gemacht‘ oder ‚Da könnte ja jeder kommen‘.
Es sollte aber nicht vergessen werden, dass diese Sturheit Schutz des Bürgers gegen Interventionismus und Protektionismus ist[,] Übel, welche weniger spektakulär[,] aber, wenn ich nicht irre, ebenso gefährlich sind wie Korruption.
[…] Ich habe Gerechtigkeit zu verwirklichen und Ungerechtigkeit zu vermeiden gesucht.
Es ist nicht an mir zu entscheiden, ob mir dies gelungen ist.“
Am 20. September 1981 wurde das Büro des Hilfsfonds geschlossen, womit auch die 25-jährige Tätigkeit von Georg Weis im Rahmen der österreichischen Rückstellungs- und Entschädigungsmaßnahmen endete.
Die letzten Lebensjahre verbrachte Georg Weis, dessen zweite Ehefrau Charlotte 1983 verstorben war, in häuslicher Pflege seines Stiefsohnes in Wien.
Am 14. Mai 1992 starb mit Prof. Dr. Georg Weis eine Persönlichkeit, deren Verdienste um die überlebenden, aber auch um die ermordeten österreichischen NS-Opfer wohl nicht genug gewürdigt werden können.
Vielen Dank!
Vortrag von Mag. Martin Niklas im Rahmen der Veranstaltung „Restitution in Österreich. Von den Sammelstellen zur Schiedsinstanz“ anlässlich der Präsentation von Band 7 der „Entscheidungen der Schiedsinstanz für Naturalrestitution“ im Jüdischen Museum Wien am 23. Oktober 2017.