Organe des Friedhofsfonds

Die Organe des Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich sind das Kuratorium, die Generalsekretärin und der Beirat. Sie sind im folgenden Organigramm grün gekennzeichnet, die Organe des Entschädigungsfonds gelb und jene des Nationalfonds rot.

Organigramm KuratoriumBeiratKomiteeAntragskomiteeSchiedsinstanz für NaturalrestitutionGeneralsekretärin
Organigramm

Generalsekretärin

Die Generalsekretärin dient gemäß § 6 Abs 1 Nationalfondsgesetz der Unterstützung des/der Vorsitzenden des Kuratoriums bei der Verwaltung des Nationalfonds und bereitet die Beschlüsse und Entscheidungen des Kuratoriums und des Komitees des Nationalfonds vor. Die Generalsekretärin wird vom Präsidenten bzw. von der Präsidentin des Nationalrats nach Beratung in der Präsidialkonferenz des Nationalrates bestellt. Die Generalsekretärin hat auch die Aufgabe, die Verbindung zwischen Österreich und den im Ausland lebenden Opfern des Nationalsozialismus zu pflegen.

Personelle Zusammensetzung

Prof. Mag.a Hannah M. Lessing, Generalsekretärin

Mag. Judith Pfeffer, MA, a.i. Generalsekretärin-Stv.